Über den Polizei-Arzt

Auszug aus: http://www.spkpfh.de/Stapostrafanzeige.htm

Im Übrigen und vom Grundsätzlichen her ist aber der Polizei-Arzt der letztendlich Verantwortliche, für das was am 29.06.2001 geschah. Denn es ging dabei um jemanden (den Unterzeichner), der aus Sicht der STAPO-Leute Patient war.

dieser Text bezieht sich auf: 

http://patientenfrontruhrgebiet.jimdo.com/2012/06/04/dortmund-polizei-verbreitet-krankheitserreger/

und auf: 

http://patientenfrontruhrgebiet.jimdo.com/2012/12/17/rechtliches-nachspiel-und-mehr-zu-einem-%C3%A4rztlich-gedeckten-polizeieinsatz/

 

Für Patienten erklären sich aber gemeinhin Ärzte für zuständig. Sie sind auch dann verantwortlich, wenn sie gar nicht sichtbar auftreten.

Für die Polizei heißt das: Jeder STAPO-Beamte, spätestens wenn er im Außendienst tätig ist, muß Grundkenntnisse haben über beispielsweise die Wirkungsweise von Medikamenten (Herzmittel, Insulin, aber auch Beruhigungs- und Aufputschmittel), denn ein Großteil der Bevölkerung kommt ja schon längst nicht mehr ohne aus. Über- und Falschdosierungen kommen häufig vor. Er muß des Weiteren Kenntnisse haben über die Wirkungsweise von rezeptpflichtigen Betäubungsmitteln (Kreislaufzusammenbruch usw.) und manches mehr, damit er notfalls die Rettung ruft. Diese Kenntnisse hat der STAPO-Beamte vom Polizei-Arzt. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, daß die Beamten die entsprechenden Kenntnisse haben.

Für Geschehensabläufe wie den vorliegenden ist der Polizei-Arzt verantwortlich. Er ist genauso verantwortlich, wenn er sich nicht blicken läßt, gleichermaßen verantwortlich, ob er am Einsatz vor Ort beteiligt ist oder nicht. Er ist es, der den Einsatz leitet und das Vorgehen bestimmt, egal, ob er direkt dabei ist oder abwesend ist und zuvor schon per Blanko-Einverständniserklärung seine Zustimung zu allem gegeben hat. Er wird es auch sein, der dann hinterher im Bedarfsfall den Tod des Patienten als "unvermeidbar", als "nicht vorhersehbares schicksalhaftes Geschehen" diagnostiziert und er wird es sein, der den Polizisten damit strafrechtlich reinwäscht, wenn etwas passiert ist.

Der Polizei-Arzt hat von Gesetzes wegen eine sogenannte Garantenstellung. Das heißt: der Arzt muß dafür Sorge tragen, das die Polizei, die mit einem Kranken zu tun hat, mit diesem auch entsprechend seiner Krankheit umgeht. Das heißt: ist jemand erkennbar krank, was im Vorliegenden beim Unterzeichner aus offizieller Sicht der Fall war, so ist allein diese seine Krankheit ausschlaggebend für das weitere Vorgehen. Gesichtspunkte der Sicherheit und Ordnung und dergleichen mehr sind in diesem Moment außer Kraft. Hier ist der Polizei-Arzt verantwortlich bzw. zur Verantwortung zu ziehen, in sachlicher und objektiv rechtlicher Hinsicht.

 

siehe auch: 

http://www.spkpfh.de/Stimme_der_Krankheit.htm#Dreckepidemie

 

 

 

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Kommentare: 4
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