KMV Sachsen: Die engen Grenzen der systemkonformen Sozialarbeit

Strafanzeige zur Verteidigung von Klientenrechten führt zu Kündigung. Die Anzeige richtete sich gegen eine Ärztin vom Gesundheitsamt Leipzig.

Eine Kurzform des folgenden Textes ist auf der Seite der FAU Leipzig erschienen:

https://www.fau.org/ortsgruppen/leipzig/art_160614-180804

 

Der Text gliedert sich wie folgt:

 

01.    Einleitung

02.    In welchem Rahmen bewegen wir uns?

03.    Vorfälle Bezüglich der Kündigung

04.    Funktion von Gesundheitswesen und sozialer Arbeit als Krisenpuffer im  

          Kapitalismus

05.     Zielvorgabe Mythos Gesundheit

06.     Erfahrungen sozialer Arbeit unter den Bedingungen des Kapitalismus

07.    Klassenjustiz

08.    Das Sozialwesen als Imperialismus nach innen und Ergänzung zum

          Imperialismus nach außen 

09.    Tendenzen in der soziale Arbeit und Ausblick

10.      Literatur und Infos

11.     Zur Entstehungsgeschichte dieses Textes

 

 

1. Einleitung

 

Um mehr zu übermitteln als die Schilderung bestimmter Erscheinungen von organisierter Tyrannei, mußte ich in die Tiefe gehen und lebendig Begriffe in gesellschaftlichen Prozessen erklären, deswegen ist der Text etwas länger geworden (Wem das zu viel, der kann auch einfach nur das übernächste Kapitel lesen). Nichtsdestotrotz konnte ich auch in diesem Umfang die verschiedene Thematiken nur anschneiden. Wer sich mehr mit diesen Überlegungen beschäftigen will, dem seien Texte des http://www.spkpfh.de/ empfohlen, die ich als Grundlage dieses Artikels verwendet habe. Die Texte des SPK haben mir Informationen geliefert, mit denen ich eine gründliche Kritik der sozialen Arbeit auf Grundlage des dialektischen Materialismus vornehmen konnte.  In nächsten Kapitel reiße ich die Grundproblematik an, im darauffolgenden beschreibe ich meinen Fall. Als nächste stelle ich ihn dann in einen allgemeinen Zusammenhang. Im Verlauf des Artikels wechsle ich immer wieder vom Besonderen zum Allgemeinen, von der Praxis in die Theorie und umgekehrt.

 

 

2. In welchem Rahmen bewegen wir uns?

 

In meinem Studium der Sozialpädagogik kam Systemkritik nur am Rande vor, vielleicht weil ansonsten rausgekommen wäre, daß wir alle unter den selben kapitalistischen Verhältnissen leiden, daß es sich nur scheinbar um in erster Linie individuelle Probleme handelt, und daß Sozialarbeit zur Verschleierung der wahren Ursachen, zur inneren Gespaltenheit und zur Spaltung von sozialen Beziehungen beiträgt. Grundsätzlich sollte das Machtgefälle zwischen Professionellen und Klienten überwunden werden, prinzipiell ähnlich wie Soldaten und Polizisten, die bei einer Revolution zum Volk überwechseln. Dies würde die Verhältnisse zum Tanzen bringen. Die Verschleierung funktioniert nur so lange, wie die schweigende Mehrheit Angst hat, der Wirklichkeit in die Augen zu sehen und die Widersprüche aufzudecken, aus Angst vor dem Verlust von vermeintlichen Vorteilen. Diese Vorteile sind im wesentlichen materieller Natur, es geht um Lohn. Aber was sind plus/ minus 1500€ monatlich als Bezahlung fürs Stillhalten und für einen Handlangerjob des Unterdrückungsapparates gegen jeden Versuch in Richtung befreiter Verhältnisse, mit denen wir jetzt schon anfangen könnten? Oder anders ausgedrückt, wenn niemand gegen das Unrecht, gegen das Falsche vorgeht, fällt es oft gar nicht auf. Dann macht es sich für alle Beteiligten anders bemerkbar in Stress, sogenannten privaten Konflikten, Schlafstörungen, Hautauschlägen, Kopfschmerzen, Langeweile, Frustration, Antriebsschwäche, zu Verkehrsunfällen führende Unaufmerksamkeit, zu exzessivem TV, Spielkonsolen, Alkohol, Zigarettten, exzessivem Nahrungsmittel und sonstigem Konsum. Ich fühle mich unwohl, wenn ich spüre, daß ich unter Bedingungen arbeite, wo ich mich dauerhaft entremdungsfördernden Handlungsanweisungen unterordnen soll. Gewissermaßen ist dieser Text auch eine Abrechnung mit ca. 3 Jahren sozialer Arbeit(meine Zeiten als Kunde beim Jobcenter betrugen ein Vielfaches davon), wo ich mir immer wieder Ärger einhandelte, wenn ich auch nur ein bischen mehr sein wollte, als ein weiterer Depp, der die Vorgaben einer wirklichkeitsfremden Technokratie ausführt.

 

 

3. Vorfälle Bezüglich der Kündigung

 

Ich war vom 20.9.2015 bis zum 10.12.2015 in einer Jugendwohngruppe für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge beim KMV Sachsen gGmbH in Leipzig tätig. Am 28.9.2015 ging ich mit drei Jugendlichen zum Gesundheitcheck des Gesundheitsamtes. Die Ärztin legte mir, dem ersten Jugendlichen und dem Dolmetscher einige zusammengeheftete Zettel hin, mit der bitte, sie zu unterschreiben, ohne aber zu sagen, was wir hier unterschreiben. Im weiteren Verlauf der Untersuchungen erklärte die Ärztin auf Nachfrage, daß die Jugendlichen ein Vetorecht haben und über die einzelnen Schritte der Untersuchungen aufgeklärt werden müssen. Trotzdem klärte sie auch den nachfolgenden Jugendlichen nur darüber auf, daß er mit seiner Unterschrift in die Untersuchungen einwillige, nicht aber, was der Inhalt der Untersuchungen ist (u.a. Blutentnahme und MMRV – Titer Bestimmungen). Hiermit hat die Ärztin meines Erachtens als Vertreterin des Ärztestandes eklatant gegen das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Patienten verstoßen. Die Polizei Leipzig leitete auf meine Strafanzeige hin ein Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung ein (Die Beschwerde gegen die Einstellung dieses Strafverfahrens wurde am 11.4.2016 von der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zurückgwiesen - siehe das Kapitel "Klassenjustiz" weiter unten). Ich als Sozialarbeiter habe hier eine sogenannte Garantenpflicht,  das heißt, hätte ich keine Anzeige getätigt, wäre dies strafbar wegen Unterlassung gewesen. Dem KMV dagegen fiel dazu ein, daß "sich diese Anzeige nachteilig auf die zwingend erforderliche Zusammenarbeit der KMV-Einrichtug mit dem Gesundheitsamt auswirkt (aus einem anwaltlichen Schreiben)." Übrigends hat wenige Wochen nach meiner Strafanzeige das Klinikum St.Georg die Gesundheitschecks von Jugendlichen Flüchtlingen übernommen, obwohl die Ärztin mir bei unserem Termin noch mitgeteilt hatte, daß sie die jugendlichen Flüchtlinge beim Gesundheitsamt in Zukunft alle durchimpfen wollten (ohne z.B. nachzuprüfen, ob die Patienten bereits Antikörper haben oder schon gegen die Krankheiten geimpft wurden).

Am 10.12. 2015 erfuhr die Geschäftsführerin des KMV Sachsen von meiner Anzeige, weil die polizeilichen Ladungen für die Jungs eingetroffen waren. Darauf kündigte sie mir noch am selben Tag in Form einer auf den 25.11. rückdatierten, "ordentlichen" Kündigung innerhalb der Probezeit. Sie und die pädagogische Leiterin  schürten bei mir existenzielle Ängste – Probleme mit dem Jobcenter/ schlechtes Zeugnis – damit ich diese Kündigung statt einer fristlosen Kündigung akzeptiere. Ich sehe diese Kündigung auch als eine verspätete Antwort auf meinen Einsatz für die Rechte der Bewohner innerhalb der Einrichtung, was schon zuvor für Reibungen gesorgt hatte.
Ich reichte daraufhin eine Kündigungsschutzklage und einen Antrag auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitsgericht ein. Der Gerichtstermin fand am 15.2.2015 statt. Ich plädierte darauf, daß die Kündigung trotz Probezeit unwirksam sei, da es sich hier um eine Maßregelung handele. Maßregelung (§612aBGB):"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt." Ich erklärte, da ja ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, wäre offensichtlich, daß die Anzeige berechtigt war. Es läge kein Vertrauensbruch gegenüber meiner Chefin vor, da ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht die Aufgabe hätte, mich für die Rechte meiner Klienten einzusetzen. Wie gewöhnlich bei solchen behördlichen Vorgängen hätte ich lediglich meine Mitarbeiter informiert, u.a. in einer Teamsitzung.
Das einzige Argument der Richterin gegen meinen Antrag war meiner Ansicht und Erinnerung nach, "Sie können als Sozialarbeiter auch nicht alles machen" (Ärzte und Vorgesetzte aber schon, Klienten sowieso nichts?). Damit wiegelte sie mein Anliegen hinsichtlich Weiterbeschäftigung aufgrund einer Kündigung wegen Maßregelung ab. Heraus sprangen aus dieser Verhandlung ein paar 100€ mehr Gehalt, damit speisen sie einen ab, und sagen, sei wären einem entgegengekommen, wie lächerlich.
Am 15.12. wurde ich aus der Einrichtung verwiesen, weil ich meine Klienten über den Kündigungsgrund aufgeklärt und einen diesbezüglichen Brief in arabischer Sprache angekündigt hatte (den Brief habe ich später abeschickt). Es wurde zwar kein Hausverbot ausgesprochen, aber angedeutet. Um die Jungs zu besuchen, und um herauszufinden, wie es um mein Besuchsrecht bestellt ist, ging ich am 19. und am 20.1.2016 in die Jugend WG. Am 19. ließ ich mich noch dazu überreden, freiwillig zu gehen. Am 20. blieb ich jedoch in der Einrichtung, weil ich immer noch kein schrifliches Hausverbot bekommen hatte und weil ich nicht einsah, aus datenschutzrechtlichen Gründen die Einrichtung zu verlassen –  war das Problem, daß der KMV Daten hinsichtlich der Nichtbeachtung von KJHG (Kinder und Jugendhilfgesetz) und Grundgesetz vor der Öffentlichkeit schützen wollte? Schon möglich, denn während meiner Besuche erfuhr ich, daß weiterhin nur Verwandte aber keine Freunde der am 21.9.2015 gegründeten WG zu Besuch kommen dürfen. Die herbeigerufene Polizei setzte dann das Hausrecht des KMV Sachsen durch. Gibt es auch ein Hausrecht der Bewohner? Am 25.2. erteilte mir die Geschäftsführerin ein Hausverbot auf unbegrenzte Zeit, weil durch meine Person "eine Störung des widmungsgemäßen Betriebes der Einrichtung vorläge". Bei Nichtbeachtung behält sie sich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch vor.

 

 

4. Funktion von Gesundheitswesen und sozialer Arbeit als Krisenpuffer im Kapitalismus

 

Dieses Verhalten, daß sich Firmen und Behörden (hier das Gesundheitswesen) wechselseitig den Rücken freihalten und das bist in höchste Kreise, ist  kein auf das Sozialwesen beschränkter Einzelfall, sondern eher die Regel - ein öffentlich bekannt gewordenes Beispiel ist die Steuerfahnder Affäre um Jahrtausendwende in Hessen, als vier besonders erfolgreiche Fahnder von einem Psychiater für paranoid erklärt und in den Vorruhestand versetzt wurden. Ich stelle fest, daß die Ärzteklasse zumindest von Teilen der Justiz und der sozialarbeiterischen Institutionen in seinen kriminellen Machenschaften gedeckt wird und andersherum auch. Wenn Sozialarbeiter gegen Rechtsverstöße im Gesundheitswesen vorgehen, müßen sie mit den schärfsten Konsequenzen rechnen.
Wie auch das SPK/PF(H) sagen, sind Patienten an sich erst einmal rechtlos. Wenn ein Betreuer gegen diese Rechtlosigkeit vorgeht, wird er, stellvertretend für die Patienten, dafür bestraft, das erinnert ein wenig an die revolutionären Patienten des Sozialistischen Patientenkollektiv, darunter auch zu Patienten sozialisierte Ex- Ärzte (1970/ 1971 – heute SPK/ Patientenfront/H), die zwischenzeitlich aus der Uni Psychiatrie Heidelberg verwiesen und letztdendlich aufs übelste diffamiert und kriminalisiert wurden (zusammengenommen 30 Jahre Knast), weil sie Wissenschaft für die Leute und nicht für das Kapital betrieben; weil sie hier nicht mehr nur Objekte, sondern als Subjekte aktiv waren. Klienten wie diese sind auch für das Sozialwesen, das eigentlich nur ein Anhängsel und Erfüllungsgehilfe des Gesundheitswesen ist, der Horror schlechthin. Es hätte gerne ein bequem zu verwaltendes und profitbringend zu diziplinierendes Menschenmatrial; es versteht sich als Lieferant für Körper, die sich in entfremdeter Lohnarbeit ausbeuten lassen. Hinzu kommt in der sozialen Arbeit noch in besonders deutlicher Form, daß die Klienten in der Regel keine Kunden sind, weil sie ja nicht (oder höchstens indirekt über Steuern) für den gewollten oder ungewollten "Service" bezahlen. Sie sind Waren im engeren Sinne, Werkzeuge, Mittel zum Zweck, um die Anweisungen der Geldgeber d.h. der Kunden, zu erfüllen. Eine häufige Konstellation ist der Staat als Kunde und ein sozialer Träger als Dienstleister. Schon von der strukturellen Logik aus gesehen verbietet es sich daher, mit den Klienten Vorgehensweisen und Hilfsangebote auszuhandeln.
Soziale Arbeit, die mehr sein will als niedrigschwellige Hilfe, und auch tiefgreifendere Veränderungen bewirken, ist in den derzeitigen Verhältnissen nicht möglich, weil das für das Sozialwesen bewilligte Geld gerade dafür eingesetzt wird, um sozialrevolutionäre Veränderungen zu verhindern. Die Sozialarbeit und insbesondere die Jugendhilfe sind diesbezüglich das Kontroll und Überwachungsorgan schlechthin. Die Aufgabe des Sozialarbeiters wie auch des Gesundheitswesens ist es, jeglichen Widerstand auszumerzen - bitte nicht denken, der KMV wäre ein Einzelfall (viele Jugendwohngruppen sind sicherlich in etlichen Bereichen strenger als unsere KMV Jugendwohngruppe / ich scheiterte regelmäßig  bei Bewerbungsgesprächen, wenn ich ankündigte, Partei für meine Klienten zu ergreifen und das Recht auf Mitsprache konsequent durchzusetzen). Die herrschende Sozialarbeit und die von ihr reproduzierten autoritären Zwangsverhältnisse und Verhaltensnormen machen reaktionär krank, sowohl die Klienten, als auch die Angestellten. Stattdessen: Protest kraft Krankheit kann in Form von ungezielter Revolte auftreten oder besser noch, wir können den Protest in Form von bewußter, gemeinschaftlicher Aktivität organisieren: Widersprüche auf die Spitze treiben, sich als Patienten selbst brandmarken, Hierarchien auflösen, Subjekt – Objekt, Arzt - Patient bzw. Sozialarbeiter – Klient Beziehungen beenden. Soziale Arbeit revolutionieren und damit auflösen. Allein schon, wenn die vielen Sozialarbeiter aus dem alternativen/ libertären Spektrum zumindest ansatzweise in diese Richtung aktiv würden, anstatt sich mit den Gegebenheiten zu arangieren, könnte schon viel  bewirkt werden.

 

 

5. Zielvorgabe Mythos Gesundheit

 

Ärzte und das Gesundheitswesen sind für die miserable Gesamtlage verantwortlich, weil sie die Ausbeutungsbedingungen der Lohnarbeit und die Lebensbedingungen überhaupt wie schon im 3. Reich für gesund erklären, anstatt schädliche Arbeitsbedingungen und eine Umwelt und Menschen vergiftende Wirtschaftsweise, die für die meisten Leute irgendwann zu einem unnatürlichen Tod führen, über Arbeitsmedizin, Grenzwerte usw. zu verbieten. Aber warum sollten sie? Gesundheitsindustrie und Sozialwesen verdienen sehr gut an den "gesunden" lebensfeindlichen Zuständen. Gesundheit ist gleichzusetzen mit der völligen Konditionierung von Bürgern, die durch Leistungswilligkeit und Leistungsfähigkeit sowie durch einen geregelten Konsum die Produktion von Mehrwert unterstützen und ihr Suchtverhalten soweit zügeln, daß sie möglichst bis zur Rente ihre Arbeitskraft erhalten. Durch Arbeit und Konsum sollen sie im Stande sein, Gegensätzlichkeiten und Missverhältnisse so weit zu verdrängen, daß sie ihre Funktion ausüben können und die öffentliche Ordnung zumindest nicht zu offensichtlich und effektiv in Frage stellen. Wer so ist, der wird nicht zum Klientel der sozialen Arbeit, andersherum soll das Klientel so werden. Es verwundert also nicht, daß die Ziele der sozialen Arbeit und vor allem der Jugendarbeit in der Praxis hauptsächlich in Werten wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Ordnung, gepflegtes Äußeres, Abstinenz, Genauigkeit, Fleiß, Rationalität, Selbstbeherrschung, Gehorsam, Hochachtung vor dem Eigentum, ökonomische Entscheidungen treffen, oberflächlicher Kritikfähigkeit, strukturierter Tagesablauf, Höflichkeit, dieser ganzen Etiquette liegen, und manchmal wird das sogar direkt mit der Sorge um die Gesundheit begründet. Daneben gibt es noch ein paar Belustigungen wie Ausflüge, Sportangebote etc. aber auch hier soll es bitte gesittet zugehen. Es tut dabei nichts zur Sache, daß Sozialarbeiter Abends auf der Trance Party, beim Fußball, oder auf einer Demo auch mal gerne die Sau raus lassen, nicht jeder regelmäßig ihr Bad putzen oder die Küche aufräumen oder lieber ihr Gehalt für's rumhängen und ihren Hobbies nachgehen bekommen würden, übrigends Dinge, die die meisten Jugendlichen auch gerne tun. Es geht nicht um einen Sinn sondern um den Versicherungswert der Klienten und ihren Wert für den Kapitalismus im allgemeinen und im Besonderen für das Gehalt der Sozialarbeiter und sonst nichts, und das merken die Klienten, hier die Jugendlichen. Völlig zu Recht wehren sie sich gegen die Vorschriften und die Sozialpädagogen, Lehrer und andere Repräsentanten der Normalität unter dem Deckmantel der Demokratie, indem sie diese sabotieren, unterwandern, offen dagegen verstoßen, sie ihrerseits belügen, ignorieren, sich darüber lustig machen, Autoritätspersonen nachäffen, gemeinsam aktiv werden usw. Es gibt ein Riesentheater, wenn ein Jugendlicher zweimal Abends eine halbe Stunde zu spät nach Hause kommt, aber wenn sich eine Autorität wie eine Ärztin strafbar macht, heißt es, die Arme, die hatte halt keine Zeit das Gesetz einzuhalten und es wird versucht alles glattzubügeln. Die weiße Autorität in Sachen Konformität und Zielformulierung darf nicht in Frage gestellt werden. Kein statisch - fiktives Ziel wie Gesundheit, sondern eine der Vielfältigkeit in der Bevölkerung gerecht werdende Gesellschaft, die sich verändernde Bedürfnisse erkennt und auf dialektische Weise die erforderlichen Schritte immer wieder neu bestimmt, ist wünschenswert. Freiheit läßt sich weder gesetzlich oder durch sonstige Vorschriften festlegen, noch läßt sie sich kaufen oder wählen, sie läßt sich nur machen. Es ist kontraproduktiv, alle,wie eben dargestellt, durch ein Raster zu pressen. Es mag zum Beispiel festgelegt werden, wann und was alle zu Abend zu essen haben und als Ausrede mögen organisatorische Argumente herhalten. Die Art der Organisation ist aber kapitalistisch bestimmt, soll halt zeit bzw. kostensparend sein und Disziplin erzeugen. Tatsächlich wäre es einfacher, lehrreicher und auch möglich, wenn die Jugendlichen ihre Küche selber organisieren würden. Die Erzieher könnten dann angefordert werden, wenn Hilfe oder Rat benötigt wird. Darüberhinaus würde dieses Vertrauen, daß die Erzieher in die Jugendlichen setzen, auch die Beziehung zueinander verbessern.

 

 

6. Erfahrungen sozialer Arbeit unter den Bedingungen des Kapitalismus

 

Ich versuchte während meiner Arbeit beim KMV den reaktionären Rahmen zu sprengen und bat darum, daß die Jugendlichen die Chance haben sollten, ihr WG Leben selbst bestimmen und selbst organisieren sollten, wenigstens jedoch wollte ich, daß die gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich des Mitspracherechtes der Jugendlichen eingehalten werden, z.B. was die Hausordnung angeht. Das kam bei den Jugendlichen sehr gut an, bei den Mitarbeitern wurde es fast durch die Bank ignoriert oder abgelehnt, es gab aber bei letzteren auch Ausnahmen: Zustimmung und wenn dann auch nur vorsichtige wurde jedoch nur unter vier Augen mitgeteilt. Auffällig war auch, daß die Mitarbeiter bei Besprechungen meinen Anregungen kaum offen und direkt widersprachen; deutliche Kritik daran wurde wiederum nur von Kollege zu Kollege geäußert – vieles davon hätte ja eigentlich auch eingelöst werden müssen. Hier sehen wir die Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen dem gesetzlichen pädagogischen Auftrag und internen Anweisungen für die Praxis; hier könnte man auch von vorauseilendem Gehorsam reden, denn die Wohngruppe wurde ja neu gegründet und man hätte es auch anders machen können, die Anweisungen wurden also selbst auferlegt. Verwirklichen ließen sich meine Vorstellungen nur sehr bedingt und eher noch inoffiziell – hinsichtlich der Hausordnung z.B. wurden die Jugendlichen gar nicht gefragt. Zudem gab es nach meinem Engagement für die Jungs Vorkommnisse indirekter "Kritik" wie, daß ich im ersten Dienstplan extrem benachteiligt wurde, oder, daß mir nach einem Streit mit dem Teamleiter die Kündigung angedroht wurde. Der Arbeitsalltag inklusive diverser Sticheleien begann mich mit der Zeit zu prägen und ich ging  Kompromisse ein, und eigentlich viel zu viele. Ansonsten hätte sich mein Arbeitsverhältnis aber wahrscheinlich schon vorher erledigt. Wie dem auch sei, sowohl das Team einschließlich Teamleitung als auch die Jugendlichen fanden es schade, als ich gekündigt wurde, ich auch. Ich muß zugeben, daß ich mich von dem Gehalt, dem Gruppendruck des Teams und einer relativen angehmen Arbeitssituation habe korrumpieren lassen, denn selbst meine Minimalvorstellungen sind ja nicht verwirklicht worden.
Wo es bei meinen letzten beiden Besuchen dann darum ging, eventuell die Polizei zu rufen, war ich in einer anderen Position, eher als wäre ich einer der Jugendlichen. Die Ex – Kollegen beklagten sich, sie würden ja nur Vorschriften ausführen und sie wären für diese Regeln persönlich nicht verantwortlich. Sie fanden es ungerecht, daß sie nun in dieser repressiven Form aktiv werden müßten wegen mir (oder setze alternativ "wegen einem Jugendlichen" ein). Außerdem versuchten sie mich ständig im Auge behalten, und hätten ein Problem damit gehabt, mich mit den Jugendlichen allein zu lassen, als ob mit mir das völlige Chaos hereinbrechen könnte. Aber Mitarbeiter können sich auch gegen repressive Anweisungen wehren. Wer sagt, daß ein sozialer Träger z.B. einem ehemaligen Mitarbeiter den Zutritt verweigern, oder daß man z.B. Vorgesetzten unhinterfragt und widerstandslos Folge leisten muß? Einerseits sind wir Objekte der Verhältnisse, gleichzeitig reproduzieren wir diese Verhältnisse aber auch aktiv als Subjekte. Lasst uns unserer Objektrolle gemeinsam bewußt werden und kollektiv als Subjekte der Geschichte die Welt verändern.

 

 

7. Klassenjustiz

 

Als nächstes noch einiges zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Ärztin vom Gesundheitsamt, welches ja der Auslöser für diesen ganzen Text war: Die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 11.4.2016 zurückgewiesen. Jeweils wurden die Ärztin entlastende - meiner Auffassung nach - Falschaussagen der Jugendlichen, die ursprünglich beide der Anzeige dankbar zugestimmt hatten, als Begründung aufgeführt (Zumindest widersprechen diese Aussagen vom 21.1.2016 meiner Erinnerung und meinen Notizen vom 28.9.2015) . Es läßt sich nur darüber spekulieren, was sie zu ihren Behauptungen veranlasst hat, die Ärztin hätte sie mündlich aufgeklärt und eine Einwilligung eingeholt (siehe auch Punkt 3 zwei Zeilen weiter unten). Auf jeden Fall dürften diese Aussagen im Sinne des KMV sein (ein Vormund hatte sich auch schon beschwert).  Es gab noch weitere Ungereimtheiten, wie: 1. Die Aussage des Dolmetschers und Kollegen, die laut StA Leipzig nur weitestgehend mit den Aussagen der Jungs übereinstimmte, wurde mir erst gar nicht ausgehändigt. 2. Die Kriminaloberkommissarin (Polizeirevier Leipzig - Zentrum) führte die Zeugenvernehmung so durch, daß für mich im Protokoll an mehreren Stellen Unklarheit besteht, ob die angezeigte Ärztin oder die andere behandelnde Ärztin gemeint ist. 3. Der zweite Jugendliche erzählte mehrmals, er sei ärztlich aufgeklärt worden. Ich finde jedoch keine Aussage von ihm, wo eindeutig zu erkennen ist, daß damit die angezeigte Ärztin gemeint ist. 4. Vermutlich versehentlich enthielten die Protokolle noch den Vermerk, daß ich eigentlich gar nicht über eine Einstellung des Verfahrens hätte informiert werden sollen. Als ich dem KMV damals mitgeteilt hatte, daß ich an die Öffentlichkeit gehen wollte, ging es jedoch ganz schnell, sowohl mit der Einstellung des Verfahrens als auch mit der Zusendung einer Kopie des Bescheids über die Verfahrenseinstellung. Wie schon beim Arbeitsgericht gibt es also auch hier meinem Eindruck nach gar keine, bzw. nur eine völlig sinnfreie Erklärung für die Entscheidung. Generell gilt: Es gibt in Deutschland keine verbindliche Rechtssprechung, denn zum Vorteil für die herrschende Klasse werden Gesetze knallhart angewand, zum Nachteil für Lohnabhängige, Demokraten oder Gegner des Kapitalismus werden sie beliebig ignoriert, oder es werden sogar Tatsachen verfälscht. Durch soziale Arbeit sollen Jugendliche daran gewöhnt und Mitarbeiter darin bekräftigt werden, diesen und andere Widersprüche und Ungerechtigkeiten des Kapitalismus zu akzeptieren. Angepasstes Verhalten wird gelobt/ belohnt, Widerstand wird getadelt/ bestraft, sowohl bei den Sozialarbeitern, wie auch bei den Klienten; davon ausgehend, ließen sich gemeinsame Interessen und Bedürfnisse gegen die herrschende Unterdrückung herausarbeiten und entwickeln. Wer dies auch nur in Grundzügen tut, dem wird das Leben schwer gemacht: Ein Freund und Lehrer, der einige Zeit in einer freien Schule arbeitete, erzählte mir, daß ungefähr das Weniger an Stress wegen einem besseren Verhältnis zu den Schülern dem Mehr an Stress wegen Problemen mit den Behörden entsprochen hätte. Zur Überschrift: Systemkonforme heißt kapitalismuskonforme Sozialarbeit, diese wird gelehrt und praktiziert. Wer durchgängig und entschieden gesetzestreue, geschweige denn revolutionäre soziale Arbeit leisten will, stößt hier schnell an seine Grenzen, sprich an das Ende seines Arbeitsverhältnisses, wenn nicht Schlimmeres - meine Kündigung wurde aus politischen Gründen ausgesprochen. Arbeitnehmer sollen sich fügen und auf ihre demokratischen Rechte verzichten. Kollektives Auftreten jedoch verbessert die Ausgangslage erheblich, kann dann aber auch die kollektive Kriminalisierung zur Folge haben, siehe SPK.

 

 

8. Das Sozialwesen als Imperialismus nach innen und Ergänzung zum Imperialismus nach  außen

 

Die Unterdrückung von Lebensäußerungen und der Zwang entgegen unseren Bedürfnissen einer Warenform zu entsprechen vermindert die Lebendigkeit und wirkt sich negativ auf den Körper aus (Imperialismus nach innen), siehe auch Wilhelm Reich und seine Forschungen zur Charakter und Muskelpanzerung;  der hohe Kranken und burn-out Stand bei den Sozialberufen und vermutlich auch bei den Betreuten, Krankheit tritt hier als Hemmung auf, läßt sich mit der repressiven Funktion dieses Berufszweiges erklären. Allgemein gilt, daß Krankheit Voraussetzung und Resultat unserer Produktionsverhältnisse und speziell von entfremdeter Lohnarbeit ist. Ihr progressives Moment entfaltet sich durch Protest gegen diese Lebensbedingungen – die Grippe nach meiner Kündigung verschwand, als ich die Kündigungsschutzklage eingereicht hatte, sie hatte sich praktisch in der Klage materialisiert. Wobei das nur ein Nebeneffekt war, im Wesentlichen kommt es auf die Aktivierung der allgemeinen Krankheit für den Klassenkampf und für eine noch zu schaffende Gattung Mensch an.
Die zentrale gegen das Leben gerichtete Struktur ist der militärisch – medizinische Komplex, das Sozialwesen agiert als Vorstufe dieses Apparates und für die Nachbetreuung von sogenannten Kolletaralschäden und Betroffenen, z.B. in der Arbeit mit Kriegsflüchtlingen aus Syrien oder von Strahlungsopfern: sei es wegen Strahlentherapie (Imperialismus nach innen), uranhaltigen Sprengköpfen (Imperialismus nach außen) oder geschmolzenen Atomreaktoren. Dieser Komplex bügelt systematische Widersprüche glatt und bekämpft - profitbringend und von Steuergeldern und Sozialversicherungen der Ausgebeuteten finanziert - die diesen Widersprüchen entspringende Krankheit und Revolten, und das oft schon profilaktisch. Er vertritt eine Weltanschauung, die den Menschen und jegliche Lebensprozesse auf statistisch- mathematische Naturwissenschaften, Kosten -  Nutzen Rechnungen und auf reine Symptomunterdrückung oder Vernichtung reduziert, vom Stillsitzen und auswendig lernen im Frontalunterricht, über strikte Hausordnungen, über Tränengas, Ritalin, Neuroleptika, Kortison, bis zu scharfer Munition und Marschflugkörpern - auch Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Selbstmorde und verhungernde Kinder sind wie alles Leiden eine logische Folge der uns aufgezwungenen Lebensbedingungen. Das Quälen und Morden geschieht für den Kapitalismus bzw. unter den wertorientierten Leitmotiven Gesundheit und gesunde Verhältnisse, aus diesem Geiste entspringen Begriffe wie (militärische) humanitäre Interventionen und medizinischer oder pädagogischen Eingriff. Die Zahl der Geschädigten und Opfer wird schon vorher mit eingeplant (darüber schweigende Sozialarbeit ist Erfüllungsgehilfe). Jeder wird begutachtet und gegebenenfalls aussortiert: Krankheit = Arbeitsunfähigkeit bzw. Ausmusterung. Nicht Zufällig sollen minderjährige Flüchtlinge genauso wie Neugeborene oder Soldaten flächendeckend untersucht und häufig auch durchgeimpft werden.

 

 

9. Tendenzen in der soziale Arbeit und Ausblick

 

Ich wurde gefeuert, weil meine Arbeitgeberin vermutlich befürchtete, daß meine Strafanzeige den Ruf ihrer Einrichtung insbesondere bei den Behörden der Stadt Leipzig schädigen würde, und sie deswegen weniger Aufträge erhalten und weniger Profit einnehmen könnte. Ich als Lohnarbeiter war austauschbar, es zählte, wie sonst auch in der Lohnarbeit und im Sozialwesen Quantität statt Qualität oder anders ausgedrückt, die Qualität wird durch Quantität bestimmt. Soziale Arbeit wird immer mehr zum reinen Verwaltungs und Selektionsinstrument (bei meinem Job ging geschätzte über 50% der Zeit für Büroarbeit drauf) mit einer auf inhaltlicher Ebene lediglich medizinisch - betriebswirtschaftlichen Ausrichtung. Dienstleistungen werden für die Klienten nach Katalog ausgeführt, ihr Verhalten wird peinlichst genau dokumentiert und bedarfsweise über Sanktionen kontrolliert. Die besten dürfen später studieren, die Wertlosen, die erhebliche Anpassungsprobleme haben, werden von Ärzten auf staatliche Drogen (z.B. in Form von Pillen) gesetzt, zu 1,5 € Job Zwangsarbeit verpflichtet, in den Billiglohnsektor gedrängt oder an geschlossene Einrichtungen wie Knast, geschlossene Heime, Psychiatrien, sonstige Krankenhäuser und Alkohol/ Drogenentzugsinstitutionen überwiesen. Ähnlich wie bei den Jobcentern interessieren geltende Gesetze nur bedingt, sondern es werden interne Anweisungen durchgeführt; Kollegen oder Klienten, die sich dagegen wehren, werden rausgemobbt, gefeuert, rausgeschmissen etc. In Zukunft wird es vielleicht gar keine Sozialarbeit mehr geben, sondern Integrationsingenieure werden die von Verhaltenspsychologen, BWlern, Polizeiwissenschaftlern, Ärzten usw. entworfene und an Leistung und Profitmaximierung orientierten Computerprogramme ausführen. Diese Entwicklung wird sich nur ändern, wenn Sozialarbeiter und Klienten Widerstand dagegen leisten, wobei zu berücksichtigen ist, daß wir alle Patienten sind, in einer Welt, in der zur Zeit in der Regel Bewußtsein und Verhalten auf Wert und Tauschkategorien und nicht auf dem notwendigen Interesse fußt, vom reaktionären Moment von Krankheit zum revolutionären Moment überzugehen; wobei daraus ein nicht endender Prozess entstehen sollte, indem die Patienten sich gemeinsam weiterentwickeln und auf einer neuen Stufe immer wieder Probleme und Mängel in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und überwinden.

 

 

10. Literatur und Infos

 

Zur Sozialarbeit unter den Vorzeichen der Ökonomisierung siehe auch Prof. Dr. Mechthild Seithe: https://www.youtube.com/watch?v=rYI4FgCxVh8. Ein Text der sich mit der Geschichte marxistisch orientierter Sozialarbeit in Deutschland beschäftigt http://www.sopos.org/aufsaetze/40bdb7168aee7/1.phtml . Auch zu empfehlen: Klaus Ottomeyer "Ökonomische Zwänge und menschliche Beziehungen". Und nicht zuletzt die Publikationen des KRRIM - PF (Patientenfront) - Verlag für Krankheit.

 

 

11. Zur Entstehungsgeschichte dieses Textes

 

Ursprünglich wollte die FAU Leipzig diesen langen Text auf der Seite der FAU Online Zeitung "Direkte Aktion" veröffentlichen. Hierfür habe ich diesen Artikel geschrieben. Jedoch wurde die Online Zeitung etwa zur selben Zeit eingestellt, als ich meinen Text fertig gestellt hatte. Verlinken wollte die FAU Leipzig diese Abhandlung mit der auf ihrer Seite erschienen Zusammenfassung dann auch nicht. Trotzdem geht Dank an die FAU Leipzig für ihre Unterstützung, und dafür, daß sie mich überhaupt inspiriert haben, mich eingehend mit meiner Kündigung und dem Thema Soziale Arbeit zu befassen. Ergänzung 2.2.2017: Seit Dezember letzten Jahres gibt es wieder die "Direkte Aktion" online. Die Seite fau.org war aber die ganze Zeit in Betrieb, auch hier wäre es ohne weiteres möglich gewesen, meinen Text zu veröffentlichen.

 

Sperrgebiet KMV Sachsen - Grenzverteidigung im Innern (im Leipziger Stadtteil Grünau)
Sperrgebiet KMV Sachsen - Grenzverteidigung im Innern (im Leipziger Stadtteil Grünau)

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